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Österreich
Die geltenden Expositionsgrenzwerte im Frequenzbereich 30 kHz bis 3.000 GHz sind in Österreich durch die Vornorm (ÖNORM) S1120 festgelegt. Die in der Norm festgelegten Werte liegen geringfügig über den Empfehlungswerten der ICNIRP. Die in der Vornorm formulierten Grenzwerte sind gesetzlich nicht verbindlich. Die Betreiber halten jedoch freiwillig die niedrigeren ICNIRP-Werte ein.
Diskutiert wird eine Senkung der Grenzwerte auf das ICNIRP-Niveau. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hatte im Juli 2000 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Grenzwertabsenkung auf das ICNIRP-Niveau beinhaltet. Der Entwurf wurde zurückgezogen, weil auf Seiten des Gesundheitsministeriums Unklarheiten über die Berücksichtigung von Vorsorgeaspekten bestanden. Die Ministerien erhoffen sich von den Ergebnissen des EMF-Projekts der WHO, neue Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche Risiken elektromagnetischer Felder und beabsichtigen, diese in einem neuen Gesetzentwurf zu berücksichtigen (Büllingen et al. 2002: 129).
In manchen Bundesländern wird allerdings eine abweichende Strategie verfolgt. Eine über die Grenzen Österreichs bekannte Ausnahme ist das sogenannte "Salzburger Modell" der Region Salzburg. Dort wurde ein Grenzwert von 1mW/qm für die Summe der von Mobilfunkanlagen ausgehende Emissionen verankert. Dieser Vorsorgewert basiert nicht auf einer gesetzlichen Vorgabe, sondern beruht auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen (einem) Mobilfunknetzbetreiber und der Stadt bzw. betroffenen Bürgern. Faktisch existiert jedoch kein flächendeckendes Mobilfunknetz mit einer maximalen Leistungsflussdichte von 1 mW/qm. Das "Salzburger Modell" bezieht sich nur auf die Masten eines Mobilfunkbetreibers. Für die Ausdehnung auf alle Betreiber besteht keine konsensuelle Vereinbarung. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenossischen Kommunikationskommission (ComCom) ergab, dass an 8 der 13 zufällig ausgewählten Senderstandorten mit Sendeanlagen von teilweise mehreren Netzbetreibern der Salzburger Vorsorgewert von 1 mW/qm klar überschritten wurde. Die faktische Überschreitung des Vorsorgewertes lässt Zweifel an der weiteren Realisierbarkeit des "Salzburger Modells" aufkommen (Revermann 2002: 126).
Siehe für weitere Informationen zu Land Salzburg, Elektromagnetische Felder (EMF) und Gesundheit: http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit.htm/umweltmedizin.htm/elektrosmog.htm
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