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Mobilfunkgrenzwerte in Deutschland
Für Deutschland sind Grenzwerte gesetzlich verankert und werden durch die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) nachgeordnete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) überprüft.
Als Nachweis, dass eine Funkanlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält, dient die Standortbescheinigung der Reg TP. Die Grenzwerte sind bestimmt für quadratisch gemittelte, über 6-Minuten-Intervalle erfasste Messwerte, und sind nach Frequenzbereichen aufgegliedert:
| Frequenz ( ) in MHz |
elektrische Feldstärke in V/m |
magnetische Feldstärke in A/m |
| 100 - 400 |
27,5 |
0,073 |
| 400 - 2.000 |
1,375 * Wurzel aus f |
0,0037 * Wurzel aus f |
| 2.000 - 300.000 |
61 |
0,16 |
Für Basisstationen des D-Netzes bedeutet dies, dass die elektrische Feldstärke unter 1,375 * Wurzel aus 935 MHz oder ca. 42 V/m liegen muss.
Für Basisstationen des E-Netzes bedeutet dies, dass die elektrische Feldstärke unter 1,375 * Wurzel aus 1800 MHz oder ca. 58 V/m liegen muss.
Die zulässigen Spitzenwerte betragen entsprechend das jeweils 32fache.
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