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Schweiz

In der Schweiz gilt seit dem 01.02.2000 die "Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung" (NISV), die für den Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz Grenzwerte festsetzt. Die Verordnung gilt für den Betrieb ortsfester Anlagen (Basisstationen), sofern deren Emissionen die allgemeine Bevölkerung betreffen (Wiedemann et al. 2001: 29).

Generell übernimmt die Schweiz mit der Verordnung die von der ICNIRP vorgeschlagenen Grenzwerte. Diese Grenzwerte gelten an allen Orten, an denen sich Menschen für kurze Zeit aufhalten können.

Zusätzlich wurden für "Orte mit empfindlicher Nutzung" (OMEN), wo sich Menschen längere Zeit aufhalten, ein um etwa den Faktor 10 niedrigerer Grenzwert festgelegt. Solche sensiblen Zonen sind beispielsweise Wohnräume, Schulen, Krankenhäuser oder Kinderspielplätze (Wiedemann et al. 2001: 29). Es begrenzt die Emissionen in Bezug auf die von einer Anlage allein erzeugten Strahlung. Diese Anlagewerte sind notwendig, um den Grenzwert auch dann einzuhalten, wenn sich die Emissionen von mehreren Anlagen überlagern. Die Festlegung von Schutzzonen, in denen die Anlagen-Emmissionen bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen, führt de facto zu wesentlich niedrigeren Expositionen an Orten, wo sich Menschen längerfristig aufhalten (Revermann 2002: 121).

Die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung stützt sich explizit auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) führt dazu aus (Buwal 1999: 2): 

"Nichtionisierende Strahlung muss gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) im Sinne der Vorsorge soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist, mindestens aber so, dass sie für Mensch und Umwelt weder schädlich noch lästig wird." 

Die Höhe der Vorsorgewerte bezieht sich demnach nicht auf wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse, vielmehr basiert der Wert auf dem im Umweltgesetz geforderten Prinzip des technisch Möglichen und wirtschaftlich Sinnvollen (Büllingen et al. 2002: 141).

Siehe für weitere Informationen: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
(
http://www.umwelt-schweiz.ch/).


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